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AGB + Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Walk GmbH für den Geschäftsbereich Walk Flights
Mit dem Erwerb eines Tickets, Gutscheins bzw. der Einlösung eines Gutscheins für einen Flug mit der Walk GmbH (Geschäftsbereich Walk Flights) erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Vertragsart und Vertragsgegenstand
Die Walk GmbH (Geschäftsbereich Walk Flights) Herstallstr. 37, 63739 Aschaffenburg, bietet u.a. Rund-, Gast-, Foto-, Film-, Überwachungs- und Transportflüge, und auch den Kauf von Flugtickets und Gutschein dazu an.
Zwischen der Walk GmbH und dem Fluggast kommt grundsätzlich nur ein Beförderungsvertrag zustande.
Beim bloßen Erwerb eines Flugtickets kommt zunächst nur ein Kaufvertrag über den Erwerb des Gutscheines zustande. Das Flugticket berechtigt den Fluggast oder den im Gutschein genannten Passagier oder den jeweiligen Inhaber des Flugtickets grundsätzlich zum Abschluss eines Beförderungsvertrages mit der Walk GmbH. Kann oder will die Walk GmbH das Flugticket – gleich aus welchen Gründen – nicht einlösen, erhält der Inhaber des Flugtickets gegen Nachweis des gezahlten Kaufpreises von der Walk GmbH den Kaufpreis ohne Abzug ersetzt. Die Rückvergütung des Kaufpreises an den jeweiligen Inhaber des Flugtickets hat für die Walk GmbH auch gegenüber dem Käufer oder des im Ticket Benannten befreiende Wirkung.
§2 Allgemeiner Geltungsbereich
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Verträge, Aufträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Walk GmbH (Geschäftsbereich Walk Flights) Herstallstr. 37, 63739 Aschaffenburg im folgenden kurz Walk GmbH genannt und deren Auftraggeber (nachfolgend Fluggast oder Kunde genannt), wenn sie nicht in Schriftform anders vereinbart worden sind. Für die von uns angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sonstigen oder abweichenden Regelungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen und werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten als anerkannt nach Abgabe einer Bestellung durch den Kunden in elektronischer, schriftlicher, persönlicher oder telefonischer Form.
§3 Buchungen und Lieferungen
Durch den Kauf eines Flugtickets kommt noch kein Beförderungsvertrag zustande. Der Beförderungsvertrag beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Buchung zu einer der oben genannten Flugleistungen und endet mit dessen Erfüllung. Anspruch auf Beförderung besteht nur gegen Aushändigung eines auf den Namen des „Passagiers“ ausgestellten gültigen und bezahlten Flugtickets. Dies gilt auch im Falle der Übertragung des Flugtickets.
Folgt der Fluggast nicht sicherheitsrelevanten Anweisungen des Piloten, die sich auf die Sicherheit des Luftverkehrs auswirken und / oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, so ist die Walk GmbH, oder der von ihr für diesen Flug beauftragte Pilot/Pilotin berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen und umgehend zu landen. Hierdurch entstehende Kosten hat der Fluggast zu tragen. Dasselbe gilt, falls der Fluggast sich vertragswidrig verhält. Der Fluggast versichert, dass keine schwebenden Strafverfahren gegen ihn im Bereich des Terrorismus vorliegen. Der Fluggast versichert ferner, es zu unterlassen, sicherheitsgefährdende Anlagen oder militärischen Einrichtungen oder Vorgänge zu fotografieren.
Bei Terminvereinbarung hat der Kunde über den Fluggast folgenden Angaben zu machen:
Etwaige körperliche oder geistige Einschränkungen
Andere besondere Umstände wie z.B. Schwangerschaft
Körpergröße und Gewicht (inkl. Kleidung und Gepäck)
(Mobil-)Telefonnummer und E-Mail Adresse
Bei Jugendliche unter 18 Jahren, dessen Alter und den Namen des Erziehungsberechtigten
Die Flugvorbereitungszeit, wie etwa die Einweisung des Fluggastes, zählt nicht als Flugzeit. Bei wichtigen Gründen, die nicht in der Verantwortung von der Walk GmbH liegen und eine Verkürzung der Flugzeit erfordern, gilt die Leistung ab 75% der vereinbarten Flugzeit als erbracht. Ein vorzeitiger Flugabbruch wird nur in wichtigen Gründen durchgeführt, wie z.B. Lebens- und Gesundheitsgefährdung des Insassen oder eines Dritten. Dieser Grund wird den Kunden mitgeteilt. Die Haftung des Luftfrachtführers für Personenschäden ist nach derzeit geltendem Recht (§45 LuftVG) begrenzt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die der Fluggast an sich trägt und oder mit sich führt, beschränkt sich die Haftung auf den im (§47 LuftVG) festgelegten Höchstbetrag je Fluggastsitz.
§4 Termine und Ausführungsort
(1) Am Vortag des geplanten Starttermins setzt sich der Fluggast bis 18:00 Uhr mit der Walk GmbH telefonisch unter 06021 23190 bzw. Piloten-Mobiltelefon 0160 2757685 in Verbindung, um zu erfahren, ob der Start witterungsbedingt rechtzeitig stattfinden kann oder verschoben werden muss. Dies wird allein von dem ausführenden Piloten entschieden. Für die Durchführung des Fluges müssen optimale Sichtflugverhältnisse herrschen.
(2) Der Startflugplatz ist im Aschaffenburg/Ringheim, wenn nicht anders vereinbart.
(3) Ein gültiges Ticket kann unentgeltlich an eine andere Person übertragen werden. Der ursprüngliche Ticketkäufer muss dies jedoch mit Unterschrift bestätigen oder persönlich am Startort übertragen. Auf jeden Fall muss das Ticket dem neuen Fluggast ausgehändigt worden sein und muss vor dem Flug dem Piloten vorliegen. (4) Sollte ein Fluggast zum vereinbarten Starttermin verhindert sein, muss er dies spätestens bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin telefonisch mitteilen, oder sein Ticket an eine geeignete Ersatzperson schriftlich übertragen. Wird von dieser Regelung seitens des Fluggasts kein Gebrauch gemacht, verliert das Ticket ersatzlos seine Gültigkeit.
(5) Für Rundflüge, Fotoflüge, Kontrollflüge oder andere Flugangebote ist immer eine Terminabsprache vorausgesetzt. Sollte der Termin seitens der Walk GmbH nicht stattfinden können, (z.B. Wetter oder höhere Gewalt) wird der Kunde sofort in geeigneter Form (bevorzugt telefonisch) informiert. Bei nicht geeigneten Wetterbedingungen oder etwaigen anderen Einflüssen, die eine sichere Flugdurchführung verhindern, behält die Walk GmbH sich das Recht vor, den Flug kurzfristig absagen zu dürfen. Ein Anspruch auf Erstattung der Anfahrtskosten oder Verdienstausfall besteht bei wetterbedingten oder luftverkehrsrechtlichen Beschränkungen nicht. Tickets behalten bei Terminausfall weiterhin Ihre Gültigkeit und nach Absprache mit dem Fluggast wird ein Ersatztermin vereinbart.
§5 Preise, Bezahlung, Ticket/Gutscheinrückgabe und Gültigkeit
(1) Es gelten die Ticket- und Gutscheinpreise unter www.jimdo.walkflights.de ersichtlich. Eine einmalige Landegebühr am Startflugplatz ist im Preis enthalten. Weitere Kosten, wie z.B. etwaige Start- und Landegebühren auf anderen Flugplätzen, Handling-, Park- oder sonstige Gebühren sowie alle vereinbarten Nebenleistungen, wie z.B. gewünschte längere Flugdauer werden zusätzlich zum Ticketpreis in Rechnung gestellt. Die Preise sind inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Alle von uns angebotenen Leistungen müssen vor dem Versand des Tickets/Gutscheins im vollen Umfang bezahlt werden. Bei Überweisung muss der Zahlungseingang auf dem Konto der Walk GmbH mindestens 2 Tage vor Antritt des Fluges erfolgt sein.
(3) Rückgabe und Gültigkeitsbestimmungen
Bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss kann das Ticket kostenlos ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden. Wurde aber bereits ein Flugtermin vereinbart, ist eine Ticketrückgabe nicht mehr möglich. Alle Gutscheine oder Tickets behalten 12 Monate ab Ausstellungszeitpunkt ihre Gültigkeit. Dies verlängert sich automatisch um 30 Tage, wenn ein Termin witterungsbedingt verschoben werden muss. Wird kein neuer Termin seitens des Kunden vereinbart, dann verliert das Ticket seine Gültigkeit. Für Tickets und Gutscheine, deren Kauf mehr als ein Jahr zurückliegt, erlischt die Bindung an den Kaufpreis. Preisdifferenzen zu aktuell gültigen Preisen müssen dann vor Flugantritt nachgezahlt werden. Alle Flugpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§6 Durchführung des Fluges
(1) Beim Vorflugscheck, beim Start, während des Fluges und bei der Landung hat der Fluggast die Anweisungen des Piloten zu befolgen. Kein Ein- oder Aussteigen oder Berühren des Fluggerätes, bevor der Pilot es nicht ausdrücklich erlaubt oder dazu aufgefordert hat.
(2) Der Fluggast hat zu erklären, dass er für die Dauer des Fluges nicht unter bewusstseinsbeeinflussenden Mitteln wie z.B. Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht. Vor und während des Fluges gilt striktes Alkoholverbot.
(3) Der Fluggast kann nur dann befördert werden, wenn er sich diszipliniert verhält und die Anweisungen des Piloten befolgt.
(4) Körperliche und gesundheitliche Einschränkungen sind vor dem Flug dem Piloten mitzuteilen. Insbesondere bei Erkrankungen und / oder Problemen im Bereich Herz, Kreislauf und Lunge oder einer Schwangerschaft sollte der Fluggast vorher einen Arzt fragen, ob er einem Flug im Tragschrauber zustimmt und dies als risikolos bewertet. Das gesundheitliche Risiko obliegt dem Fluggast. Für evtl. Zwischenfälle aus gesundheitlichen Gründen, welche der Fluggast verschwiegen hat, übernimmt die Walk GmbH keine Haftung. Der Pilot behält sich das Recht vor, den Flug aus Sicherheitsgründen nicht durchzuführen, sollte er den Fluggast dafür nicht als geeignet halten. Für diesen Fall wird dem Fluggast die volle Gebühr (ggf. abzüglich Vermittlungsprovision Dritter) des Rundfluges erstattet.
(5) Der ausführende Pilot hat jederzeit das Recht zu entscheiden, einen Flug nicht durchzuführen oder auch vorzeitig abzubrechen, wenn er den Fluggast für nicht geeignet hält. Wichtige Gründe dafür sind, wenn z.B. der Fluggast sich den Anweisungen des Piloten widersetzt oder mit seinem Fehlverhalten die Sicherheit des Fluggerätes und dessen Insassen oder Dritter gefährdet. Diese Entscheidung obliegt dem ausführenden Piloten allein. Bei solchem Fehlverhalten des Fluggastes wird der Flugpreis nicht erstattet. Außerdem kann er nach § 186 StGB Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt mit einer Anzeige rechnen.
(6) Für den Fall, dass die Weiterführung eines Fluges aus von der Walk GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr möglich ist, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung. Gründe dafür sind z. B.: Höhere Gewalt, Fehlverhalten des Fluggastes, Weisungen der Flugplatzbetreiber oder Flugsicherung, technische Störung oder Ausfall des Fluggerätes, behördliche Verordnungen, Wegfall räumlicher Voraussetzungen usw.
(7) Für mitgebrachte Gegenstände wie z.B. Fotokamera, Videokamera oder Brillen ist der Fluggast verantwortlich. Bei der Mitnahme ist der Fluggast für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe oder ähnliches so gesichert sein, dass ein Lösen und Herunterfallen nicht möglich ist. Für Verlust oder Beschädigungen kann die Walk GmbH nicht haftbar gemacht werden.
(8) Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 10 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,10 m. Minderjährige brauchen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
(9) Die Flugdauer errechnet sich mit Beginn des Starts und endet mit dem Abschluss der Landung. Sind bestimmte Flugzeiten mit einem bestimmten Preis abgesprochen, so ist natürlich nur der abgesprochene Preis zu bezahlen, auch wenn der Flug länger dauern sollte. Die einmalige Landegebühr am vereinbarten Startflugplatz ist im Ticketpreis enthalten.
Für jede weitere vom Fluggast, vor oder während des Fluges, beauftragte Erweiterung der Flugdauer, zusätzliche Landungen etc. übernimmt der Fluggast auf allen Flugplätzen die kompletten Start-, Lande- und sonstige Gebühren, sowie die Kosten für die längere Flugzeit entsprechend des Verhältnisses wie auf dem Ticket/Gutschein ausgewiesen. Berechnung: Flugpreis : geplante Flugzeit in Minuten x tatsächliche Flugzeit.
Wünscht der Fluggast einen vorzeitige Beendigung des Fluges, aus welchem Grund auch immer, berechtigt dies nicht zur Erstattung der nicht abgeflogenen Zeit.
§7 Beförderungsvoraussetzungen
Mindestalter: 10 Jahre (bis 18 Jahre schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten)
Körpergröße: 110 – 200 cm
Körpergewicht: Max. 100 kg (inkl. Kleidung und Gepäck/ Ausrüstung)
Normale Bewegungsfähigkeit
Körperliche und geistige Gesundheit
Schwergewichtige Personen können aufgrund der Begrenztheit des Sitzplatzes und des maximal möglichen Zuladungsgewichtes eventuell nicht befördert werden.
§8 Sicherheitsbelehrung
Rauchen oder offenes Feuer im Umkreis von 10 Metern um den Tragschrauber ist verboten. Während des Fluges muss jeder Fluggast einen Sicherheitsgurt tragen. Für Anlegen und Ablegen des Gurtes sind die Anweisungen des Piloten zu befolgen. Während des Fluges ist es verboten, Gegenstände aus dem Fluggerät heraushängen zu lassen bzw. hinauszuwerfen. Es ist untersagt, spitze bzw. gefährliche Gegenstände an Bord zu nehmen. Die Kleidung ist geschlossen zu halten, insbesondere Schals und Halstücher dürfen nicht lose herumhängen. Ein- und Aussteigen oder sich dem Tragschrauber zu nähern, ist nur bei stehendem Motor und Rotor gestattet.
§9 Haftung und Versicherungen
Die Walk GmbH hat für das Luftfahrzeug eine CSL-Versicherung (Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflicht sowie eine Unfallversicherung) abgeschlossen. Für Beschädigungen des Luftfahrzeuges, die auf ein auch nur leicht fahrlässiges Verschulden des Fluggastes zurückzuführen sind, haftet der Fluggast oder sein/ihr Vormund in vollem Umfang. Die Walk GmbH haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung des Auftrages sowie der Veranstaltung und Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Die Walk GmbH haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden des Auftraggebers oder Fluggastes entstanden sind. Halter oder Pilot haften entsprechend den Mindestdeckungssummen des Luftverkehrsgesetzes. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Mit der Annahme des Flugtickets stimmt der Auftraggeber/Fluggast den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
§10 Datenschutz
(1) Gemäß §33 BDSG weist die Walk GmbH darauf hin, dass personenbezogene Daten zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Vertragsdurchführung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
(2) Verwendung der personenbezogenen Daten: Die Walk GmbH verwendet Ihre Daten ausschließlich dazu, um den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag erfüllen zu können und in der firmeneigenen Datenbank zu speichern.
(3) Weitergabe von Informationen: Die Walk GmbH gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen oder eine Person, die mit der Ausführung oder Abwicklung des Fluges zu tun hat.
§11 Erfüllungsort und Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der Firmensitz der Walk GmbH, Herstallstr. 37, 63739 Aschaffenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Liegt der bereits vereinbarte Flugtermin jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage, hat die Walk GmbH einen Anspruch auf Wertersatz. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Walk GmbH, Herstallstr. 37, 63739 Aschaffenburg Tel. 06021 23190, mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuzahlen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzahlen beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Walk GmbH mit deren Empfang. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ende der Widerufsbelehrung
Stand 11-2019